Zur Ertüchtigung des Hochwasserdamms

Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant für das Land Baden-Württemberg die Ertüchtigung des Rheinhochwasserdamms am Oberrhein grundsätzlich durch eine Erneuerung als Erddamm mit Regelprofil.

Diese Art der Ausfüh­­rung hat bereits in mehreren betroffenen Kommunen Widerspruch ausge­löst, z.B. im Bereich Polder Bellenkopf/Rappenwört und bei der Dammrück­verlegung Elisabethenwört. Begründungen sind insbesondere:

  • Langandauernde Schwächung des bestehenden Hochwasserschutzes in Folge des Abtrages bestehender Dammabschnitte im Zuge der Baumaß­nahmen;
  • Konterkarieren wesentlicher Klimaschutzziele durch umfangreiches Roden von Auewäldern;
  • Zerstörung von Gebieten für Naturschutz und Naherholung, da die neuen, wesentlich breiteren Damm-Querschnitte dauerhaft von Gehölzen freizu­halten sind;

In Mannheim (RHWD XXXIX) sind weitere Einwendungen von Bedeutung:

  • Über 1000 Großbäume sollen abgeholzt werden, d.h. gravierende Eingriffe im Naherholungsgebiet Waldpark mit Reiß-Insel und Silberpappel als Flora-Fauna-Habitat, Natura 2000, Naturschutzgebiet und Bannwald;
  • Die (jüngsten) Klimaschutzziele der Stadt Mannheim (Klimaschutz-Aktions­plan 2030, Ausgleich zur Hitzeinsel Innenstadt) bleiben unbeachtet;
  • Ausgleichsflächen stehen nur in weit entfernten Stadtgebieten zur Verfü­gung, haben also keine Wirkung in den betroffenen, bevölkerungsreichen Stadtteilen;
  • Jahrelange Störungen der Anwohner drohen durch massiven LKW-Verkehr in Folge der zu bewegenden Erdmassen;

Im Zuge der Offenlage haben mehrere tausend Bürger und die Stadt Mann­heim Einwände gegen die Art der Ausführung eingereicht. Man fordert dage­gen die durchgängige Ausführung als statisch selbsttragende Spundwand, wie es bereits im Gelbdruck zur DIN 19712 (E) von 2011 als eine Maßnahme vorgesehen wird. Diese Alternative lässt sich mit minimalen Eingriffen und Störungen ausführen und ist gemäß Fachgutachten ebenso sicher, schneller zu realisieren und kostengünstiger.

Resolution

Das Rhein-Kolleg unterstützt diese Einwendungen und richtet folgenden Appell an die Verantwortlichen beim zuständigen Umweltministerium und im Regierungspräsidium Karlsruhe:

  • Vermeiden Sie gravierende Eingriffe in die Umwelt;
  • Ändern Sie Ihre Planung auf eine statisch selbsttragende Spundwand zum Schutz des wertvollen, multifunktionalen Baumbestandes;
  • Mindern Sie die Hochwasserrisiken schnell und mittelsparend.

Es ist wird der dringend gewordenen Anpassung an den Klima­wandel nicht gerecht, bei einer Verbesserung des Hochwasserschutzes zugleich Abstriche bei den Zielen «Wasserrückhaltung in der Fläche» sowie Schutz des Bodens, des Waldes (CO2-Speicherung), der Artenvielfalt und des Erholungswertes für Menschen zu machen.